In einen Regionalplan Einsicht nehmen


Leistungsbeschreibung

Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.

Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.

Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:


Verfahrensablauf

Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.


An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)


Fachlich freigegeben am

20.05.2026

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 21 - Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Regionalentwicklung
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt