Genehmigung für die dauerhafte Ausfuhr von Kulturgut in einen Mitgliedstaat der EU beantragen


Leistungsbeschreibung

Kulturgüter sind für das kulturelle Verständnis und für die Identität Deutschlands von großer Bedeutung. Sie gilt es zu schützen.

Eine Genehmigung zur dauerhaften Ausfuhr von Kulturgütern in einen Mitgliedstaat der EU ist nicht erforderlich, wenn Sie

Eine Genehmigung ist jedoch erforderlich, wenn

Eine Ausfuhr gilt als dauerhaft, wenn sie länger als 5 Jahre andauert.

Kulturgüter sind zum Beispiel

Welche Objekte zu Kulturgütern zählen, können Sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nummer 116/2009 nachlesen. Die für die Ausfuhr in die Europäische Union (EU) heraufgesetzten Alters- und Wertgrenzen sind aufgeführt

Der finanzielle Wert des Kulturgutes ist der innerhalb der vergangenen 3 Jahre gezahlte Preis bei einem An- oder Verkauf, ansonsten ein begründeter inländischer Schätzwert zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Sollten Sie eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, können Sie diese bei der Landesbehörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich das Kulturgut befindet.


Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für die dauerhafte Ausfuhr von Kulturgut können Sie per Post, online oder hybrid beantragen.

Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung online beantragen wollen:

Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung hybrid beantragen wollen:


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat V 4.


Zuständigkeit

Zuständig ist das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat V 4.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur


Fachlich freigegeben am

14.07.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat V 4
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Yvonne Völlmecke
Telefon +49 611 32-165406
Telefax +49 611 32-169000