Bescheinigung für eine Forschungszulage zu einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

24.10.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist:

Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen. Für das Wirtschaftsjahr 2020 muss die Bescheinigung beispielsweise bis spätestens 31.12.2024 beantragt werden.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Was sollte ich noch wissen?

Die Bescheinigung für eine Forschungszulage ist der erste Teil eines 2-stufigen Verfahrens. Wenn Sie die Bescheinigung für eine Forschungszulage erhalten haben, können Sie mit dieser bei Ihrem zuständigen Finanzamt im nächsten Schritt den Antrag auf Forschungszulage im ELSTER-Portal stellen.


Leistungsbeschreibung

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ prüft dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage zu beantragen, ist jederzeit möglich, ob vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt im Anschluss den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.


Verfahrensablauf

Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:


Zuständigkeit

Zuständig sind die Finanzämter.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Finanzamtssuche