Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

02.12.2024

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Geschädigte oder Hinterbliebene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, können Sie auch folgende unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen erhalten:

      1. Übergangsgeld oder Unterhaltsbeihilfe
      2. Reisekosten und
      3. Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten.

Wenn Sie vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erwerbstätig gewesen sind, können Sie Unterhaltsbeihilfe anstelle von Übergangsgeld erhalten.  

Wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, werden für die Zeit, in der Sie Übergangsgeld erhalten, die Aufwendungen für die Alterssicherung erstattet. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der Beiträge, die für die Zeit, in der Sie Übergangsgeld beziehen, zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten wären, wenn Sie rentenversicherungspflichtig wären. Aufwendungen für die Alterssicherung sind insbesondere

      1. freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
      2. Beiträge zu öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen sowie
      3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen auf Grund von Lebensversicherungsverträgen, die der Alterssicherung dienen.

Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche weiteren Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Voraussetzungen

Sie erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen.

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter dem folgenden Link:


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen Soziale Entschädigung Hessen
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt