Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung zur Sozialen Teilhabe beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

02.12.2024

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des Sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen der sozialen Teilhabe haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen eine Behinderung haben, von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken, dann können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.

Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen unter anderem

Leistungen zur Sozialen Teilhabe können Personen beantragen, die auch die Zugangsvoraussetzungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Behinderungen erfüllen.

Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche weiteren Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen.

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter dem folgenden Link:
 


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen Soziale Entschädigung Hessen
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt