Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung zur Teilhabe an Bildung beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

27.11.2024

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen eine Behinderung haben, von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken, dann können Sie Leistungen zur Teilhabe an Bildung erhalten.

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Ihnen ermöglichen, schnell wieder am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen. Sie werden ab dem 1. Januar 2024 unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht, wenn der Bedarf durch ein schädigendes Ereignis entstanden ist.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen zum Beispiel:

Die Hilfen zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung können erneut erbracht werden, wenn dies aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich ist. Sie umfassen auch Gegenstände und Hilfsmittel, die wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Teilhabe an Bildung erforderlich sind. Voraussetzung für eine Hilfsmittelversorgung ist, dass die leistungsberechtigte Person das Hilfsmittel bedienen kann. 

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen.

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter den folgenden Links:


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen Soziale Entschädigung Hessen
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt