Erstattung der Kosten häuslicher Pflege im Arbeitgebermodell der Soziales Entschädigung bei Pflegebedürftigkeit beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihre häusliche Pflege durch von Ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen (Arbeitgebermodell), dann können Ihnen hierfür die erforderlichen und angemessenen Kosten erstattet werden. Dies umfasst auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung, die auf das Arbeitsentgelt der besonderen Pflegekraft entfallen.

Bei der Erstattung ist das Pflegegeld anzurechnen, sofern Sie anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld erhalten haben. Kosten der Beschäftigung von Ehepartnern sowie Eltern werden Ihnen erstattet, wenn dadurch eine fachgerechte Pflege gewährleistet ist.

Während einer stationären Behandlung werden Ihnen die erforderlichen und angemessenen Kosten für die besondere Pflegekraft für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten weiter erstattet. Eine Erstattung über diesen Zeitraum hinaus kann unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall erfolgen.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Erstattung von Kosten häuslicher Pflege im Arbeitgebermodell bei Pflegebedürftigkeit haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen:


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Fachlich freigegeben am

26.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt