Härteausgleich im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Leistung dient dazu Härtefälle auszugleichen, die im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen entstanden sind. Sie soll Menschen unterstützen, die aufgrund bestimmter Umstände in besonderem Maße belastet sind und einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben können.

Wenn der Ausschluss von einzelnen oder allen Leistungen nach dem SGB XIV eine besondere Härte darstellt, dann können Sie einen Härtefallausgleich erhalten. Die Form und Höhe liegen im Ermessen der zuständigen Behörde.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Gewährung eines Härteausgleichs haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem Link:


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt