Kostenübernahme für Dolmetscher, Übersetzer sowie Kommunikationshilfen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, welches sich in Deutschland ereignet hat, Gesundheitsschäden erlitten haben, und bei der Beantragung von Leistungen der Sozialen Entschädigung Übersetzungsleistungen benötigen, können die notwendigen Kosten erstattet werden.

Notwendige Aufwendungen für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen können im Rahmen des Antragsverfahrens und für laufende Behandlungen gewährt werden. Personen, die eine Therapie in einer Traumaambulanz im Rahmen der schnellen Hilfen durchführen, sind ebenfalls leistungsberechtigt.

Bei berechtigten oder antragstellenden Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht länger als fünf Jahre in Deutschland haben, werden Dolmetscherleistungen und Übersetzungsleistungen gewährt, sofern keine private oder behördenseitige Unterstützung bereitgestellt werden kann.

Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland haben, werden bei Bedarf im Antragsverfahren Übersetzungskosten gewährt. Die Kosten werden vom Träger der Sozialen Entschädigung übernommen.

Bei der Übersetzung handelt es sich in der Regel um die schriftliche Übersetzung von Schriftstücken. Bei Dolmetscherleistungen findet eine Übersetzung von mündlicher Sprache statt.

Beispiele:

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Verfahrensablauf

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag für Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen Übernahme zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des sozialen Entschädigungsrechts) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder schriftlich beantragen. 


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:
 


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Welche Gebühren fallen an?

Kostenfrei


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt