Zuschuss für die Durchführung von modellhaften und innovativen Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitslosen und Geringqualifizierten


Leistungsbeschreibung

Mit dem Förderprogramm „Impulse der Arbeitsmarktpolitik – IdeA“ werden modellhafte und innovative Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von weiteren auf den Arbeitsmarkt bezogenen Akteuren gefördert.

Die Maßnahmen sollen Brücken bauen zwischen arbeitslosen Menschen einerseits und dem Bedarf an Fachkräften andererseits. Sie sollen belegen, dass aus Arbeitslosen, und insbesondere auch aus Langzeitarbeitslosen, mit der notwendigen Unterstützung durch Begleitung, Beratung und Qualifikation Fachkräfte werden können, deren Einsatz und Know-how auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind. Dies kann etwa durch Maßnahmen geschehen, die auf  die Ausbildung in Zukunfts- und Mangelberufen ausgerichtet sind. Ansätze aus dem Bereich Teilzeitausbildung sind dabei besonders erwünscht. Auch für vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung durch Beratung und Begleitung unterstützen, kann die Förderung genutzt werden. Auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe und der Arbeitsmarktförderung am Übergang Schule – Beruf können Gegenstand der Förderung sein.

Wünschenswert sind auch Projekte, die die Digitalisierung sowohl im Sinne der digitalen Kompetenzentwicklung der Projektteilnehmenden als auch das digitale Lernen der Teilnehmenden berücksichtigen. Wo möglich und sinnvoll, sollte eine berufsqualifizierende Sprachförderung Bestandteil der Projektkonzepte sein.

Des Weiteren können Projekte gefördert werden, die durch das Sammeln von Erkenntnissen, das Erproben von neuen Methoden oder das Anwenden von innovativen Inhalten dazu beitragen, mittelbar die unten genannten Personengruppen zu unterstützen.  

In den Fördergrundsätzen sind Kriterien zur Bewertung der eingereichten Projekte definiert.


Verfahrensablauf

Den Förderantrag können Sie online im Kundenportal der WIBank stellen.


Zuständigkeit

Zuständig ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen zur Antragstellung sind immer dem entsprechenden Förderaufruf zu entnehmen. Weitere Fristen zur Projektumsetzung sind im Zuwendungsbescheid geregelt.


Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Antrags kann keine pauschale Bearbeitungsdauer festgelegt werden, da diese unter anderem abhängig von weiteren Beteiligten sowie vom Umfang des Antrags ist.


Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze für das Förderprogramm Impulse der Arbeitsmarktpolitik – IdeA des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) vom 19. Dezember 2016 (StAnz. 2023 S. 98) (Neufassung zurzeit im Genehmigungsverfahren) 


Anträge / Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

16.03.2023

Zuständige Stelle(n)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Adresse
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.