Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen


Leistungsbeschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Ist Ihre Werkstattkarte verloren gegangen, können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibernvorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Ihre Werkstattersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne.

Beträgt die Restlaufzeit der Karte jedoch weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Diese ist dann wieder ein Jahr gültig.

Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert Ihre bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie die Werkstattkarte doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie diese der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

Beim Antrag auf Ersatz einer Werkstattkarte wegen Verlust müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft – noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.


Verfahrensablauf

Den Antrag zum Ersatz Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort bei einem der regional zuständigen Service-Center des TÜV Hessen beantragen. 

Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden. Gegebenenfalls wird dann ein Ordnungswidrigkeits- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.


Zuständigkeit

Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH)


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

17.07.2025

Anträge / Formulare


Zuständige Stelle(n)

TÜV Hessen - Auto Service-Center