Monatliche Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung an hinterbliebene Eltern beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kind an den Folgen eines schädigenden Ereignisses verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten, wenn Sie

  1. voll erwerbsgemindert sind oder
  2. aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben können oder
  3. das 60. Lebensjahr vollendet haben,

frühestens jedoch ab dem Monat an, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte.

Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung verstorben ist,

  1. für ein noch lebendes Elternteil EUR 261,
  2. für beide Elternteile je EUR 157.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Gewährung einer monatlichen Entschädigungszahlung für hinterbliebene Eltern haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:
 


Voraussetzungen

Ihr Kind ist an den Folgen eines schädigenden Ereignisses verstorben.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

Nachweise des schädigungsbedingten Todes des Kindes


Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenlos. 


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Fachlich freigegeben am

27.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt