Krankengeld der Sozialen Entschädigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Krankengeld der sozialen Entschädigung ist eine finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer, die wegen einer schädigungsbedingten Erkrankung vorübergehend nicht arbeiten können, um den Verdienstausfall während dieser Zeit auszugleichen. Darunter fallen auch Geschädigte, die zwar nicht arbeitsunfähig sind, jedoch wegen einer Maßnahme der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben können.

Sie als Geschädigte Person können die Leistung auch in Anspruch nehmen, wenn Sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge eine stationäre Behandlung benötigen. Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung endet nicht vor dem Ende einer stationären Behandlung.

Es handelt sich um eine Leistung der Sozialversicherung die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung erbracht wird.

Krankengeld der Sozialen Entschädigung erhalten Sie auch, wenn Sie

  1. hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und keine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse abgegeben haben,
  2. beschäftigt sind und keine Wahlerklärung abgegeben haben, und
  3. geringfügig beschäftigt sind, Ihre Beschäftigung keine Versicherungspflicht begründet und Sie familienversichert sind.

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige und versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die weniger als sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, können eine Wahlerklärung abgeben, nach der die Mitgliedschaft den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Dieser Anspruch kann durch einen Wahltarif ergänzt werden.

Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, darf jedoch das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:


Voraussetzungen


Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenlos


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Fachlich freigegeben am

27.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt