Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst für eine notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn bei Ihnen ein Anspruch auf Krankenbehandlung (Heilbehandlung) festgestellt worden ist, erhalten Sie ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung nach dem SGB XIV.

Für eine notwendige Begleitung wird Ersatz eines entgangenen Arbeitsverdienstes in angemessenem Umfang geleistet, wenn Sie gegenüber der Begleitperson zur Erstattung verpflichtet sind, zum Beispiel weil ein unbezahlter Urlaubstag genommen wurde.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf den Ersatz von entgangenem Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:


Voraussetzungen


Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenlos.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Fachlich freigegeben am

26.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt