Erstattung der Kosten für die Fahrt zur Traumaambulanz beantragen


Leistungsbeschreibung

Traumaambulanzen bieten Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können die erforderlichen Fahrkosten zur nächstgelegenen Traumaambulanz übernommen werden. Gleiches gilt für die erforderlichen Fahrkosten einer notwendigen Begleitperson sowie für Kinder, deren Mitnahme erforderlich ist, weil ihre Betreuung nicht sichergestellt ist.

Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zu Grunde gelegt, der bei der Beförderung in der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist. Bei der Beförderung in einem anderen Verkehrsmittel wird ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung zu Grunde gelegt.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie einen Anspruch auf die Erstattung von Fahrkosten bei Leistungen in einer Traumaambulanz haben. Sie erhalten eine Bewilligung über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:


Voraussetzungen

oder

oder


Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenlos.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von zwei Wochen.


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Fachlich freigegeben am

27.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt