Verlängerung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

02.12.2024

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Weiterbewilligung erfolgt schriftlich. Erforderliche Unterlagen werden von der Behörde angefordert. Bei Bedarf kann auf Wunsch ein Gespräch geführt werden.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen.

Erstantrag:


Leistungsbeschreibung

Geschädigte, deren Anspruch auf Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das das Bundesversorgungsgesetz ganz oder teilweise für entsprechend anwendbar erklärt, bestandskräftig festgestellt worden ist, erhalten ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung.

Wenn Sie als Geschädigte Person bisher Leistungen nach dem BVG, in Verbindung mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)/ Impfschutzgesetz (IfSG)/ Zivildienstgesetz (ZDG)/ Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten haben, können Sie die Weiterbewilligung von befristeten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen. Diese Leistungen umfassen finanzielle, medizinische und soziale Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Lebensunterhalt und Ihre notwendige medizinische Versorgung gesichert sind.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Zuständigkeit

Zuständige Stelle im Land Hessen sind grundsätzlich die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Zuständige Stelle im Land Hessen für Leistungen zur Teilhabe, Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit sowie besondere Leistungen im Einzelfall ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt

Landeswohlfahrtsverband Hessen Soziale Entschädigung Hessen
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt