Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten beantragen


Leistungsbeschreibung


Verfahrensablauf


Zuständigkeit

Zuständig sind die Oberen Naturschutzbehörden bei den drei hessischen Regierungspräsidien.


Voraussetzungen

Die Exemplare müssen:


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung des Landes

Die Gebühren richten sich in Hessen nach Nr. 5 der Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV).


Welche Fristen muss ich beachten?

keine Frist


Rechtsgrundlage

Art. 8 (3) Verordnung (EG) Nr. 338/97


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat


Fachlich freigegeben am

05.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 24 - Schutzgebiete, Artenschutz, Biologische Vielfalt, Landschaftspflege
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt