Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

bei Vertretung durch einen Dritten:

bei Änderungen am Fahrzeug:


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.


Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Ihre Zahlungsmöglichkeiten:


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum


Fachlich freigegeben am

01.03.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

KFZ-Zulassungsstelle
Adresse
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel, documenta-Stadt