Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf ausbezahlen lassen


Leistungsbeschreibung

Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.

Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.

Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
 


Verfahrensablauf

Das Geld wird ausgezahlt nach Versand des Bescheides an Sie und nach der Rücksendung der Erklärung zum Zuwendungsbescheid durch Sie.


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Darmstadt


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
 Schriftform erforderlich: Nein
 Formlose Antragsstellung möglich: Nein
 Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

22.01.2024

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Adresse
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postanschrift

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

(Umverteilung)

(Förderungen im Bereich Migration und Integration)

(Umsatzsteuerbefreiung für soziale Berufe)

(Allgemeine Anfragen)