Vermittlung von Zeitsoldaten in den öffentlichen Dienst beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

27.12.2022

Verfahrensablauf

  1. Bewerbung – wo und als was?

Die Vormerkstelle des Landes Hessen (Soldatenversorgungsgesetz) erstellt für ihren Zuständigkeitsbereich jährlich Stellenverzeichnisse, welche die gemeldeten vorbehaltenen Anwärter- und Ausbildungsstellen sowie unbefristete Arbeitsplätze beinhalten.  In den Stellenverzeichnissen werden alle Stellen erfasst, die hessenweit seitens der Einstellungsbehörden des Landes, der kommunalen Behörden sowie anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für diesen Personenkreis vorzuhalten sind.

Die Verzeichnisse stehen in der Regel ab Juli für Bewerbungen für das Folgejahr zur Verfügung.

Auf Grundlage der Stellenverzeichnisse treffen Sie als Zeitsoldat Ihre Entscheidung, bei welchen Einstellungsbehörden und um welche Stellen Sie sich bewerben. Die Anzahl der Bewerbungen ist nicht begrenzt.

Für Beamte stehen im Bereich Verwaltung erfahrungsgemäß vorbehaltene Stellen in verschiedenen Laufbahnen als Anwärter (mittlerer und gehobener Dienst) zur Verfügung. Im Bereich Technik ist das Stellenangebot in der Regel sehr begrenzt.

Nach Erhalt der Stellenverzeichnisse sollten Sie sich unverzüglich und unmittelbar bei den von Ihnen ausgewählten Einstellungsbehörden bewerben, damit die Bewerbungsfristen eingehalten werden.

  1. Wie soll ich mich bewerben?

Als Antragsteller übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Antrag auf Vermittlung“ mit allen erforderlichen Unterlagen über den für Sie zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr an die Vormerkstelle des Landes Hessen.

Nach Bearbeitung des vollständigen Vermittlungsantrags erhalten Sie von der Vormerkstelle des Landes Hessen eine Eingangsbestätigung per Mail und ab Sommer die Stellenverzeichnisse für das darauffolgende Einstellungsjahr. Darin sind alle Informationen über die Stellen enthalten.

Die Bewerbungen richten Sie direkt und unmittelbar an die genannten Einstellungsbehörden.

  1. Auswahlverfahren

Für die Auswahl der Bewerber in Hessen können Eignungsprüfungen abgehalten werden. Sofern Sie eine Einladung zur Teilnahme an einer derartigen Prüfung erhalten, sind Sie zur Teilnahme verpflichtet.

Sind Sie am Termin der Eignungsprüfung verhindert, so ist hiervon die entsprechende Einstellungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, welche Sie zur Eignungsprüfung eingeladen hat.

  1. Fortführung der Vermittlung im Folgejahr

Sofern die Bewerbungen im laufenden Vermittlungsjahr erfolglos waren und nicht zu einer Einstellung geführt haben, setzt sich die Vormerkstelle des Landes Hessen zu Beginn des Folgejahres mit Ihnen in Verbindung um nachzufragen, ob das Vermittlungsverfahren in Hessen fortgeführt werden soll.


Voraussetzungen

Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie die Stellungnahme des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) mit folgendem Inhalt:


Leistungsbeschreibung

Die Vormerkstelle des Landes Hessen unterstützt Sie als eingliederungsberechtigte Zeitsoldaten beziehungsweise Soldaten auf Zeit, SaZ 12 (Jahre)+, bei der Suche nach einem Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst in Hessen.

Der Staat ermöglicht Ihnen als aus der Bundeswehr ausscheidenden Soldaten auf Zeit die Eingliederung in das Berufsleben durch berufsfördernde Maßnahmen der Bundeswehr sowie durch speziell Ihrem Personenkreis vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst.

Ihnen soll die Rückkehr beziehungsweise der Übergang in das zivile Berufsleben erleichtert werden. Eingliederungsberechtigt sind Sie als Inhaber eines Eingliederungs- oder eines Zulassungsscheines. Diese erhalten Sie auf Antrag beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Die Vormerkstelle erstellt jährlich Stellenverzeichnisse, welche die gemeldeten vorbehaltenen Anwärter- und Ausbildungsstellen sowie unbefristete Vollzeitstellen beinhalten. Mithilfe dieser können Sie sich auf vorhandene Stellen bewerben.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Vormerkstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Gießen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Den Antrag auf Vermittlung einer vorbehaltenen Stelle durch die Vormerkstelle des Landes Hessen können Sie grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist stellen.

Da jedoch bei einigen Einstellungsbehörden, insbesondere bei Berufsfeuerwehren frühe Bewerbungsfristen gesetzt werden, sollten Sie  den Vermittlungsantrag spätestens im Frühjahr des Vorjahres zum gewünschten Einstellungstermin bei der Vormerkstelle des Landes Hessen stellen.


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Gießen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 22 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stiftungs- und Enteignungsbehörde, Berufsbildung in der öffentlichen Verwaltung und Geldwäscheprävention
Adresse
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
Postanschrift

Postfach:10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Adresse
Liebigstraße 14 - 16
35390 Gießen, Universitätsstadt
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