Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 


Zuständigkeit

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Welche Unterlagen werden benötigt?

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)