Vorhabensbezogene Bauart - Zustimmung im Einzelfall beantragen


Leistungsbeschreibung

Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) beantragen.

Eine Zustimmung im Einzelfall benötigen Sie, wenn es für ein Bauprodukt eine allgemeine anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder dafür keine Technische Baubestimmung besteht oder keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. kein allgemeines Prüfzeugnis (abP) vorliegt.

Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung benötigen Sie für eine Bauart, die nicht durch eine Technische Baubestimmung geregelt ist oder für die es eine allgemein anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder für die keine allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.


An wen muss ich mich wenden?

Anträge, die den Nachweis brandschutztechnischer Anforderungen betreffen sowie Anträge im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet.

Alle anderen Bereiche werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bearbeitet.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Für Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU Nr. 305/2011) können keine Zustimmungen im Einzelfall ausgestellt werden.
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

22.12.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Bau- und Wohnungswesen
Adresse
Wilhelminenstraße 1–3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postanschrift

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Süreyya Bumin