Vorhabensbezogene Bauart - Zustimmung im Einzelfall beantragen
Leistungsbeschreibung
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) beantragen.
Eine Zustimmung im Einzelfall benötigen Sie, wenn es für ein Bauprodukt eine allgemeine anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder dafür keine Technische Baubestimmung besteht oder keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. kein allgemeines Prüfzeugnis (abP) vorliegt.
Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung benötigen Sie für eine Bauart, die nicht durch eine Technische Baubestimmung geregelt ist oder für die es eine allgemein anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder für die keine allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge, die den Nachweis brandschutztechnischer Anforderungen betreffen sowie Anträge im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet.
Alle anderen Bereiche werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bearbeitet.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben über das Bauvorhaben
- gutachterliche Stellungnahmen
- technische Dokumentation
Rechtsgrundlage
- § 17 Hessische Bauordnung (HBO)
- § 23 Hessische Bauordnung (HBO)
- § 1 Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung (HBOZÜV)
Was sollte ich noch wissen?
Für Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU Nr. 305/2011) können keine Zustimmungen im Einzelfall ausgestellt werden.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
22.12.2023Zuständige Stelle(n)
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Bau- und Wohnungswesen
Adresse
Wilhelminenstraße 1–3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postanschrift
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt