Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten


Leistungsbeschreibung

Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat.

Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Förderabgabe ist grundsätzlich möglich.


Verfahrensablauf

Sie können die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung online einreichen:

Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:

Weitere Verfahrensschritte:

Sie zahlen den noch zu leistenden Betrag.


Zuständigkeit

Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.


Voraussetzungen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)


Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Adresse
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)