Förderabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen


Leistungsbeschreibung

Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Dazu beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen. 

Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.


Verfahrensablauf

Sie können die Förderabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

Förderabgabeerklärung online einreichen:

Förderabgabeerklärung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:

Weitere Verfahrensschritte:

Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.


Zuständigkeit

Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.


Voraussetzungen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)


Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Adresse
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)