Bergbau Bewilligung - Verlängerung Erteilung


Leistungsbeschreibung

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.

Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Sie können diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.


Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Verlängerung online beantragen:

Verlängerung schriftlich beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Zuständigkeit

Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.


Voraussetzungen

Damit Ihre Bewilligung verlängert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Zeitraum der Verlängerung muss dem Bergbauvorhaben angemessen sein.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Verlängerungen einer Bewilligung kommt es vor allem darauf an, dass Sie nachweisen, dass die Lagerstätte noch nicht ausgeschöpft ist. In der Regel sind nötig:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)


Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Adresse
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)