Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

30.03.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Asylbewerberleistungen bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an die Ausländerbehörde.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.


Was sollte ich noch wissen?

Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Leistungsbeschreibung

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Asylbewerberleistungen zählen zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:


Zuständigkeit


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 73 - Sozialleistungen
Adresse
Lilienthalstraße 2
35394 Gießen, Universitätsstadt
Postanschrift

Postfach:Postfach 10 03 54
35333 Gießen, Universitätsstadt