Anerkennung als Prüfsachverständige für technische Gebäudeausrüstung beantragen


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.08.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
125 EUR (FIX)

Jahresgebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Einmalige Verfahrensgebühr für die Eintragung


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum


Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständiger gestellt haben, müssen Sie den Nachweis der besonderen Sachkunde in der Fachrichtung, auf die sich die Prüftätigkeit beziehen soll, durch ein von der Anerkennungsbehörde beauftragtes Fachgutachten einer von der obersten Bauaufsichtsbehörde bestimmten Stelle erbringen. 


Leistungsbeschreibung

Sie können sich als Ingenieur unter bestimmten Voraussetzungen als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen anerkennen lassen.

Die Prüfsachverständigen für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bescheinigen nach selbst durchgeführter Prüfung die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der der zu prüfenden technischen Anlagen und Einrichtungen. Werden festgestellte Mängel nicht in der von den Prüfsachverständigen festgelegten Frist beseitigt, haben sie die untere Bauaufsichtsbehörde zu unterrichten.


Zuständigkeit

Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Hessen
Adresse
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Nadine Ries (Sachbearbeitung)
Telefon 0611 97457-276
Telefax 0611 97457-29