Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

13.09.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
(Nummer 122061, 122062, 122063)


Welche Fristen muss ich beachten?

Der anerkannte Kurs zum Erwerb der Fachkunde/Kenntnisse darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.


Verfahrensablauf

Für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz müssen Sie

Sobald Sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, kann diese durch die zuständige Behörde bescheinigt werden. 


An wen muss ich mich wenden?

Für die Bescheinigung der Fachkunde gemäß Fachkunde-Richtlinien-Technik zuständig: das örtlich zuständige Regierungspräsidium

Für die Bescheinigung der Fachkunde für Medizin-Physik-Experten (MPE) zuständig: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Für Bescheinigung der Fachkunde von Sachverständigen und der Bescheinigung der Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse auf andere geeignete Weise (§ 48 Abs.2 StrlSchV) zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II 8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"


Leistungsbeschreibung

Wenn der Betrieb einer Röntgeneinrichtungen oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen  beabsichtigt wird, ist von Ihnen als fachkundiger SSV oder SSB die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in Form einer Bescheinigung nachzuweisen. 
Der Erwerb der Fachkunde besteht aus Bestandteilen, nämlich für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung, Sachkunde (praktische Erfahrung nach Vorgabe der Richtlinien) und die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundekurs.

Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde. 
Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
 


Zuständigkeit

Zuständig ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II 8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz".


Anträge / Formulare


Welche Unterlagen werden benötigt?


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel
Adresse
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel, documenta-Stadt

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.1 - Immissions- und Strahlenschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt