Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
Rechtsgrundlage
- § 47 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011
- Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV vom 21.06.2004
- Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin-Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen vom 26.05.2011
- Richtlinie - Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22.12.2005 korrigiert am 28.11.2012
- Strahlenschutz in der Tierheilkunde Richtlinie - zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV) vom 25. September 2014
Weiterführende Informationen
- Für Mensch und Umwelt - StrahlenschutzHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
13.09.2023Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
(Nummer 122061, 122062, 122063)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der anerkannte Kurs zum Erwerb der Fachkunde/Kenntnisse darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Verfahrensablauf
Für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz müssen Sie
- an einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben,
- die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können und
- über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
Sobald Sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, kann diese durch die zuständige Behörde bescheinigt werden.
- Reichen Sie dafür einen formlosen vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag beinhaltet die Nachweise der Ausbildung, der Sachkunde und der Teilnahme an einem Fachkundekurs.
- Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Bescheinigung der Fachkunde gemäß Fachkunde-Richtlinien-Technik zuständig: das örtlich zuständige Regierungspräsidium
Für die Bescheinigung der Fachkunde für Medizin-Physik-Experten (MPE) zuständig: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Für Bescheinigung der Fachkunde von Sachverständigen und der Bescheinigung der Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse auf andere geeignete Weise (§ 48 Abs.2 StrlSchV) zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II 8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"
Leistungsbeschreibung
Wenn der Betrieb einer Röntgeneinrichtungen oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen beabsichtigt wird, ist von Ihnen als fachkundiger SSV oder SSB die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in Form einer Bescheinigung nachzuweisen.
Der Erwerb der Fachkunde besteht aus Bestandteilen, nämlich für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung, Sachkunde (praktische Erfahrung nach Vorgabe der Richtlinien) und die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundekurs.
Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde.
Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II 8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz".
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung (bspw. Zeugnis)
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen in Form einer Teilnahmebescheinigung (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).
Voraussetzungen
- Sie müssen an einem Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben.
- Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können.
- Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
Zuständige Stelle(n)
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel
Adresse
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel, documenta-Stadt
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.1 - Immissions- und Strahlenschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt