Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

13.09.2023

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter „Anträge“.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Zusätzliche URL zur Gebührenbildung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-UmwMinVwKostOHE2009rahmen/part/X (Nummer 12213)


Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag

Lehrplan

Lehrinhalte

Lehrkräfte

Lehrmaterial

Ausstattung der Kursstätte

Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl

Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"


Verfahrensablauf

Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch oder elektronisch übersenden.

Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen geplante Kurs den nach den rechtlichen Grundlangen und der entsprechenden Richtlinie geeignet ist.

Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, ist der Kurs anzuerkennen. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
 


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:

Sind die Voraussetzungen erfüllt, sind Ihre Kurse anzuerkennen.
 


Zuständigkeit

Zuständig ist das Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV).


Anträge / Formulare


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel
Adresse
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel, documenta-Stadt

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt