Verlängerung eines Hauptbetriebsplans für Bergbau beantragen


Leistungsbeschreibung

Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan.

Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf

Die Laufzeit des Hauptbetriebsplans beträgt in der Regel mehrere Jahre. Über die Laufzeit entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Absehbarkeit des Betriebsplanes. Die Laufzeit kann dann in der Praxis um wenige Jahre verlängert werden, ohne dass ein neuer Hauptbetriebsplan aufgestellt und umfassend geprüft werden muss.

Mit der Verlängerung der Zulassung dürfen Sie weiterhin Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.


Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen. Verlängerung online beantragen:

Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Zuständigkeit

Zuständig ist das Bergbaudezernat des für den Regierungsbezirk zuständigen Regierungspräsidiums.


Voraussetzungen

Damit die zuständige Behörde der Verlängerung Ihres Hauptbetriebsplanes zustimmen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich muss aus den Unterlagen hervorgehen, dass alle Informationen, auf deren Grundlage die Bergbehörde Ihren Betriebsplan zugelassen hat, auch für die beabsichtigte Laufzeitverlängerung zutreffen. Hat die Bergbehörde bereits alle erforderlichen Unterlagen, so brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen. Fehlen Informationen, so müssen Sie diese erneut einreichen,
beispielsweise zu:


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung für die Verlängerung Ihres Hauptbetriebsplans erhalten haben.


Rechtsgrundlage

§ 51 BBergG i.V.m. § 52 Abs. 4 BBergG; § 55 BbergG


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)


Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 34 - Bergaufsicht
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt