Zulassung zur Abschlussprüfung oder vorzeitigen Abschlussprüfung oder Wiederholungsprüfung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG beantragen


Leistungsbeschreibung

Für Auszubildende, welche die Ausbildungszeit zurückgelegt haben oder deren Ausbildung nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet ist die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der Zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu beantragen.


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. 

Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln. 

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung. 
 


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Gießen


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung sind:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulassung zur Abschlussprüfung:

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:

Zulassung zur Wiederholungsprüfung:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 22 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stiftungs- und Enteignungsbehörde, Berufsbildung in der öffentlichen Verwaltung und Geldwäscheprävention
Adresse
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
Postanschrift

Postfach:10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Adresse
Liebigstraße 14 - 16
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Besucheradresse)