Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer im Inland beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

19.07.2023

Gebühr

Gebühr
80 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.


Leistungsbeschreibung

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erteilt.  


Zuständigkeit

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)