Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber anerkennen lassen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.


Verfahrensablauf


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Dokumente müssen Sie bei erstmaliger Erteilung der Prüferberechtigung beifügen:

Folgende Dokumente müssen Sie bei der Erweiterung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:

Folgende Dokumente sind bei Verlängerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beizufügen:

Folgende Dokumente müssen Sie bei Erneuerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt