Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt
Voraussetzungen
Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
- Anhang I FCL.940.FI (AMC1 FCL940.FI), FCL.940.CRI (AMC1 FCL.940.CRI), Verordnung (EU) Nummer 1178/2011
- Anhang III SFCL.360 a) 1. i) (AMC1 SFCL.360(a)(1)(i)), Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976
- Anhang III BFCL.360 a) 1. i) (AMC1 BFCL.360(a)(1)(i), Verordnung (EU) 2018/395
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
- Regierungspräsidium Kassel - Luftverkehr, Luftrecht
- Regierungspräsidium Darmstadt - Luftverkehr Ausbildung, Prüfung, Lizenzierung
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
12.07.2023Zuständige Stelle(n)
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt