Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung durchführen lassen.

Nachdem Sie eine Kinderwunschbehandlung hatten, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beantragen.


Verfahrensablauf

Nach Durchführung der Maßnahme können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie  den Auszahlungsbescheid.

Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen  nach Erhalt des Auszahlungsbescheides auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Gießen


Voraussetzungen

Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Auszahlungsantrag muss innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bei der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden.


Bearbeitungsdauer

Abhängig von Anzahl der Auszahlungsanträge.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen. Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare.

Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

09.08.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 61 - Landesversorgungsamt, Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld
Adresse
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
Postanschrift

Postfach:10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Adresse
Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Besucheradresse)