Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

02.01.2024

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung der Lage, der Art oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist mindestens einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll, anzuzeigen.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Anzeigeverfahren setzt eine schriftliche oder elektronische Anzeige voraus.
Die Formulare und eine Anleitung stehen Online zum Download bereit.


Was sollte ich noch wissen?

Die Anzeige ist nur erforderlich, wenn sich die Änderung auf Schutzgüter auswirken kann (positiv oder negativ).


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Änderung an der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage umsetzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen, bevor mit der Änderung begonnen wird.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihre Anzeige und entscheidet, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert und/-oder welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Dies gilt auch für störfallrelevante Änderungen oder wenn Sie beabsichtigen, den Betrieb einzustellen.


Zuständigkeit

Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.1 - Abfallwirtschaft
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.2 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.1 - Immissions- und Strahlenschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 34 - Bergaufsicht
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt