Betrieb eines Störstrahlers oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung


Leistungsbeschreibung

Sie beabsichtigen, einen Störstrahler zu betreiben oder einen bereits genehmigten Störstrahler wesentlich abzuändern? Dann benötigen Sie vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörde.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie den Störstrahler in Betrieb nehmen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Fachlich freigegeben am

31.01.2024

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.1 - Immissions- und Strahlenschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt