Landarztquote Auswahl


Leistungsbeschreibung

Bewerbungen sind jährlich auf Studienplätze mit einer späteren hausärztlichen Tätigkeit vorwiegend im ländlichen Raum sowie auf Studienplätze mit einer späteren Beschäftigung in einem der hessischen Gesundheitsämter möglich. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren, an dem die drei medizinführenden Universitäten beteiligt sind. Dabei geht es vorrangig um die persönliche und fachspezifische Eignung der Bewerberinnen und Bewerber.

Eine Hochschulzugangsberechtigung ist Bewerbungsvoraussetzung. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber studieren in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg. Sie werden begleitend im Rahmen des „Hessischen Weges“ besonders unterstützt und so auf ihr späteres Wirken gezielt vorbereitet.

Nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin werden die ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf vertragsgemäß in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Landesregion für zehn Jahre ausüben.


Verfahrensablauf

Bewerben Sie sich elektronisch, fügen Sie alle Nachweise bei und reichen Sie Ihre Bewerbung verbindlich ein.

Die Bewerbung wird formal geprüft und in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens gewertet.

Maximal die doppelte Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern auf die verfügbaren Studienplätze wird zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens eingeladen. Es findet ein standardisiertes und strukturiertes Auswahlgespräch statt, das von einer Auswahlkommission bewertet wird.

Danach wird die Auswahlentscheidung anhand einer Rangliste nach den jeweils erzielten Punkten getroffen.
Abschließend werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber Hochschulstart.de gemeldet. Sie erhalten wenig später von dort ein verbindliches Zulassungsangebot im Rahmen des Zentralen Studienplatz-Vergabeverfahrens.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, Dezernat IV 2 „Studienplatzquote Medizin“.


Zuständigkeit

Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, Dezernat IV 2 „Studienplatzquote Medizin“.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage

Art. 9 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 21.03.2019


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)