Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
 


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.


Zuständigkeit

Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.


Voraussetzungen

Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Die anfallenden Kosten können variieren.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt