Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Wirtschaftsberufen beantragen


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Kostenbemessung erfolgt je inhaltlich unterschiedlicher Maßnahme und richtet sich nach § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG). Für die Zahlung der Kosten der Befreiung wird eine Referenznummer erstellt, die als Kassenzeichen gilt und die Zuordnung der Zahlung ermöglicht.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.


Verfahrensablauf

Die Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung online beantragen wollen:

Abhängig Ihrer Authentifizierungsauswahl, bekommen Sie eine Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung oder einen Ablehnungsbescheid über das Nutzerkonto Bund, Unternehmenskonto Bund, online Speicher oder per Post. 
 


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF)


Leistungsbeschreibung

Wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten, sind diese Leistungen steuerfrei.

Für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde. Die erforderliche Bescheinigung können Sie (hessenweit) für Wirtschafts- und Gesundheitsberufe beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen. Für Anträge von Bildungseinrichtungen, die zu Sportfunktionären, Sportlehrer und Trainer ausbilden, ist das Regierungspräsidium Darmstadt nur innerhalb des eigenen Regierungsbezirks zuständig. 

Die Bescheinigung stellt für die Finanzverwaltung einen sogenannten Grundlagenbescheid dar, auf dessen Basis die weiteren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung geprüft werden.
 


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Preisprüfung
Adresse
Wilhelminenstraße 1–3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postanschrift

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt