Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben am

23.02.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
220 EUR (FIX)

Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein


Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)


Welche Fristen muss ich beachten?

gesetzliche Vorgabe: unverzüglich


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)