Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe beantragen


Leistungsbeschreibung

Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe sind zweckgebunden zur Erhaltung des Waldes einschließlich der Verbesserung seiner Schutz- und Erholungsfunktionen einzusetzen.

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Waldfunktionen:


Verfahrensablauf

Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag (auch Onlineantrag) durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.

Nach der Prüfung wird der Antrag zur Entscheidung dem Landesforstausschuss vorgelegt. Bei positiver Entscheidung wird die Bewilligung erteilt.

Über den Einsatz der Mittel aus der Walderhaltungsabgabe wird nach Maßgabe des Landeshaushalts entschieden.


Zuständigkeit

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Voraussetzungen

Zustimmung zur Maßnahme durch den Unterausschuss im Landesforstausschuss zur Verwendung der Walderhaltungsabgabe


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Antragsfristen.


Bearbeitungsdauer

Abhängig vom jeweiligen Projekt


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

25.01.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt