Herausgabe einer anonymisierten Gerichtsentscheidung beantragen


Leistungsbeschreibung

Entscheidungen der hessischen Gerichte, welche von den Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig angesehen werden, werden gesammelt in der Landesrechtsprechungsdatenbank zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Diese Veröffentlichung dient der Information interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie des Fachpublikums. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht anfordern. Grundsätzlich ist dabei die Angabe des Gerichts, welches die zivilgerichtliche Entscheidung getroffen hat und des Aktenzeichens erforderlich.


Verfahrensablauf

Die anonymisierte Abschrift einer Gerichtsentscheidung kann nur durch das Gericht herausgegeben werden, welches das Urteil oder den Beschluss erlassen hat. Hierzu muss bei dem Gericht ein formloser Antrag gestellt werden. Nach Antragseingang wird dort geprüft, ob die begehrte Gerichtsentscheidung grundsätzlich dazu geeignet ist, an einen nicht am Verfahren beteiligten Dritten herausgegeben zu werden. Sollte dies der Fall sein, wird die Gerichtsentscheidung bezüglich sensibler Daten der Verfahrensbeteiligten anonymisiert und an die Antragstellerin/den Antragsteller versandt. Über die anfallenden Kosten ergeht sodann eine separate Kostenrechnung.


Zuständigkeit

Amtsgericht, Landgerichte und Oberlandesgericht


Voraussetzungen

keine


Welche Unterlagen werden benötigt?

keine


Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr in Höhe von 15 Euro an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Herausgabe einer anonymisierten Gerichtsentscheidung kann jederzeit, ohne Beachtung von Fristen, beantragt werden.


Bearbeitungsdauer

Es existiert keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innerhalb weniger Tage nach Eingang des Antrags.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

22.12.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

Ihr zuständiges Landgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Adresse
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
((Gerichtsgebäude D))