Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“


Leistungsbeschreibung

Sie können Fördermittel beantragen, wenn Sie Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Organisationen umsetzen möchten.
Die Vorhaben müssen überwiegend zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen. Gefördert wird die Anschaffung von Hardware und/oder Software und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.
 


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist wird auf der Homepage der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bekanntgegeben.


Rechtsgrundlage

Richtlinie zum Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert“ der Hessi-schen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung vom 22. Juni 2022, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 27 vom 4. Juli 2022, Seite 766ff


Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ finden Sie auf der Homepage der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.


Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei (HStK)


Fachlich freigegeben am

21.12.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Adresse
Taunusstraße 3
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt