Förderung für ein Projekt oder Stipendium im Kulturbereich in Hessen


Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer Förderung im hessischen Kulturbereich können eingetragene Vereine, gGmbHs, freie gemeinnützige Träger, in Einzelfällen weitere juristische Personen, freie und öffentliche Träger, Städte und Kommunen und in ausgewiesenen Fällen natürliche Personen Zuschüsse für Projekte, bzw. für Stipendien beantragen.

Ein Projekt kann bspw. eine Veranstaltung/eine Veranstaltungsreihe, eine Ausstellung oder ähnlich umfassen. Detaillierte Informationen und Sonderregelungen einzelner Programme bzw. Stipendien entnehmen Sie bitte den jeweiligen Förderrichtlinien auf der Webseite zur Kulturförderung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, das heißt Sie dürfen keine finanzielle Verpflichtung für das Projekt vor der Bewilligung eines Zuschusses eingehen. Das Projekt muss innerhalb eines Kalenderjahrs durchgeführt und finanziell abgeschlossen werden.

Das von Ihnen geplante Projekt müssen Sie im Antrag kurz inhaltlich beschreiben mit allen bereits bei Antragstellung bekannten Daten, Orten und Akteuren. Zur Antragstellung gehört auch ein Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben, die nach Bereichen detailliert aufgeführt werden müssen.

Ein Zuschuss zu dem geplanten Projekt kann in der Regel bis zu maximal 50 % der Gesamtausgaben gewährt werden.

Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn des Projekts (siehe oben) eingereicht werden.

Nach Abschluss des Projekts müssen Sie eine Abrechnung einreichen in Form eines Nachweises mit kurzer Beschreibung des Projektverlaufes und einer Aufstellung aller tatsächlichen Ausgaben, gegebenenfalls unter Vorlage von Belegen.


Verfahrensablauf

Eine Förderung können Sie nur mit einem schriftlichen Antrag (Online-Verfahren möglich) beantragen:

Sonderfall:

Sollten Sie in einem Ausnahmefall schon vor dem Erhalt des offiziellen Bescheides mit dem Projekt beginnen müssen, müssen Sie sich dies nach Antragstellung gesondert genehmigen lassen (Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbeginn).


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst Kulturförderung, Abt. IV


Voraussetzungen

Einen Antrag auf Förderung eines Projekts können Sie nur als Vertreterin oder Vertreter eines in Hessen ansässigen eingetragenen Vereins, einer gGmbH, eines freien bzw. öffentlichen Trägers, einer Stadt oder Kommune oder in bestimmten Fällen als natürliche Person stellen.

Einen Antrag auf ein Stipendium können Sie nur als natürliche Person stellen.

Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Förderrichtlinien und Informationen auf den Webseiten.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen darüber hinaus in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Programme mit Juryentscheidungen haben feste Antragsfristen, die auf der nachstehend genannten Website bei den einzelnen Förderprogrammen aufgelistet sind. Späteste Antragstellung für alle anderen Programme ist 8 Wochen vor Projektbeginn (Projektbeginn ist das Eingehen der ersten finanziellen Verpflichtung im Rahmen des Projekts) und spätestens bis Mitte September für Projekte noch im laufenden Kalenderjahr.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst


Fachlich freigegeben am

06.12.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 1
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt



Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 2
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt


Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 3
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt






Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 4
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat V 3
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt