Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.11.2022

Gebühr

Gebühr
80 EUR (FIX)


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
 


Leistungsbeschreibung

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent erteilt.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Was sollte ich noch wissen?

Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege gehört die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die hessischen Ausbildungsstätten. Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in diesen Ausbildungen zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus.


Anträge / Formulare


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Welche Unterlagen werden benötigt?


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)