Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Medizinischer Technologe / Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik“ beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

06.05.2024

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 


Gebühr

Gebühr
80 EUR (FIX)


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.


Leistungsbeschreibung

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent erteilt.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Anträge / Formulare


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)