Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Leistungsbeschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
An wen muss ich mich wenden?
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Voraussetzungen
- Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
- Es liegen Änderungen vor.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss und aktuelle Beträge auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport Gesundheit und Pflege (HMFG)
Fachlich freigegeben am
04.02.2026Zuständige Stelle(n)
Unterhaltsvorschuss
Adresse
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel, documenta-Stadt
(Kreishaus)
Zuständige Mitarbeiter
Silke AlbrechtFrau Johanna Brauer
Benedikt Gries
0561 1003-1092Frau Leona Hopf
Frau Annette Kersting
Frau Jessica Meil
Frau Katja Prokopp
0561 1003-1194Frau Michaela Riechel
Herr Thorsten Rößler
Frau Daniela Schubotz
0561 1003-1050
0561 1003-1650Frau Kyra Semmelrodt
Herr Kirsten Simannek
0561 1003-1366Frau Marie Wolff
Frau Michaela Zeller
0561 1003-2255