Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss


Leistungsbeschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.


An wen muss ich mich wenden?

Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
 


Voraussetzungen


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport Gesundheit und Pflege (HMFG)


Fachlich freigegeben am

04.02.2026

Zuständige Stelle(n)

Unterhaltsvorschuss
Adresse
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel, documenta-Stadt
(Kreishaus)

Zuständige Mitarbeiter

Silke Albrecht
Frau Johanna Brauer
Benedikt Gries
Telefon 0561 1003-1092

Frau Leona Hopf
Frau Annette Kersting
Frau Jessica Meil
Frau Katja Prokopp
Telefon 0561 1003-1194

Frau Michaela Riechel
Herr Thorsten Rößler
Frau Daniela Schubotz
Telefon 0561 1003-1050
Telefax 0561 1003-1650

Frau Kyra Semmelrodt
Herr Kirsten Simannek
Telefon 0561 1003-1366

Frau Marie Wolff
Frau Michaela Zeller
Telefon 0561 1003-2255