EU-Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU beantragen


Leistungsbeschreibung

Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kreis- oder Stadtverwaltung.


Voraussetzungen

Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsfrist endet immer zum 15.05 des Jahres.


Bearbeitungsdauer

Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

14.12.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Adresse
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.