Staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge mit ausländischem Hochschulabschluss beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.10.2026

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur


Gebühr

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Wie viel Sie bezahlen müssen, richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand von Ihrem Antrag. Beispielsweise können unvollständige Antragsunterlagen einen höheren Aufwand erzeugen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Anerkennungsstelle für ausländische Bildungsabschlüsse an der Hochschule RheinMain.


Leistungsbeschreibung

Der Beruf Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge ist in Deutschland reglementiert. Beispielsweise dürfen Sie in Kindertagesstätten nur eigenverantwortlich arbeiten und die Berufsbezeichnung führen, wenn Ihr Abschluss anerkannt ist.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist zur Antragsstellung.


Was sollte ich noch wissen?

Sie erhalten mit dem Bescheid weitere Hinweise welche Schritte zum Abschluss des Anerkennungsverfahrens notwendig sind.

Sie müssen für das Anerkennungsverfahren keine Deutschkenntnisse nachweisen. Für die erfolgreiche Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen und für die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit sind jedoch gute Deutschkenntnisse notwendig.


Weiterführende Informationen

Wenn Sie sehr wenig verdienen oder zurzeit kein Einkommen haben, können Sie finanzielle Unterstützung für das Anerkennungsverfahren beantragen. Die finanzielle Unterstützung müssen Sie beantragen bevor Sie die Anerkennung als Kindheitspädogin oder Kindheitspädagoge beantragen.

Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung als Kindheitspädogin oder Kindheitspädagoge stellen, können Sie sich zu den Möglichkeiten der Anerkennung beraten lassen. Unterstützung finden Sie bei bei den verlinkten Beratungsstellen.


Verfahrensablauf

Positives Ergebnis:

Zwischenergebnis mit Aussicht auf positives Ergebnis:

Negatives Ergebnis:


Welche Unterlagen werden benötigt?


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hochschule RheinMain Stabsstelle PAQ-Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Postanschrift

Postfach:3251
65022 Wiesbaden, Landeshauptstadt